Einreisebestimmungen Spanien

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Busreise

Deutschland: Vor Abreise muss dem Reiseleiter ein negatives Schnelltestergebnis und eine Gesundheitserklärung vorgelegt werden. Die Gesundheitserklärung findet Ihr als PDF Datei unter diesem Text. Diese ist für die Hin- und Rückreise Pflicht.

FrankreichFür Durchreisen auf dem Landweg aus Deutschland, bzw. Spanien besteht eine Testpflicht (Antigen Schnelltest) der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem muss das französische Einreiseformular ausgefüllt werden. (Dies gilt für Hin- und Rückreise)

Spanien: Für die Einreise auf dem Landweg aus Deutschland, bzw. Frankreich besteht eine Testpflicht (Antigen Schnelltest) der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein

Zulässige Tests sind z.B. PCR-, LAMP-, TMA-Test

oder in der Europäischen Union zugelassene Antigen-Tests ("Schnelltest") 

Des weiteren zählt ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage vor Reisebeginn) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (BionTech, Moderna, AstraZenenca, Johnson).

Oder ein Nachweis, dass die Genesung von einer Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen.

Spätestens 48 Stunden vor der Reise muss man die Einreiseanmeldung in Spanien durchführen und einen QR Code erzeugen.

Dies könnt Ihr entweder im Spain Travel Health-Portal oder in der kostenfreien SpTH-App tun.

ACHTUNG OHNE EINREISEFORMULAR FÜR SPANIEN UND FRANKREICH UND NEGATIVEM TESTERGEBNIS, BZW. IMPF- ODER GENESENENNACHWEIS WIRD DIE BEFÖRDERUNG VERWEIGERT! 

Flugreise

Spanien: Die Einreise aus Deutschland ist ohne Test möglich. Eine Ausnahme bilden im Moment noch Baden-Württemberg und das Saarland, hier ist man verpflichtet, einen maximal 48 Stunden alten negativen Test vorzulegen.

Zulässige Tests sind z.B. PCR-, LAMP-, TMA-Test

oder in der Europäischen Union zugelassene Antigen-Tests ("Schnelltest") 

Des weiteren zählt ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage vor Reisebeginn) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (BionTech, Moderna, AstraZenenca, Johnson).

Oder ein Nachweis, dass die Genesung von einer Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen.

Spätestens 48 Stunden vor der Reise muss man die Einreiseanmeldung in Spanien durchführen und einen QR Code erzeugen.

Dies könnt Ihr entweder im Spain Travel Health-Portal oder in der kostenfreien SpTH-App tun.

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.

ACHTUNG OHNE QR-CODE KANN DIE EINREISE VERWEIGERT WERDEN!

Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Rückreise

Frankreich: Hier muss wie auf der Hinreise das französische Einreiseformular ausgefüllt werden.

Des weiteren gilt eine Testpflicht.

Zulässige Tests sind z.B. PCR-, LAMP-, TMA-Test

oder in der Europäischen Union zugelassene Antigen-Tests ("Schnelltest") 

Des weiteren zählt ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage vor Reisebeginn) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (BionTech, Moderna, AstraZenenca, Johnson).

Oder ein Nachweis, dass die Genesung von einer Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen.

 

Deutschland: 

Für die Rückreise nach Deutschland gilt eine Testpflicht.

Zulässige Tests sind z.B. PCR-, LAMP-, TMA-Test

oder in der Europäischen Union zugelassene Antigen-Tests ("Schnelltest") 

Des weiteren zählt ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage vor Reisebeginn) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (BionTech, Moderna, AstraZenenca, Johnson).

Oder ein Nachweis, dass die Genesung von einer Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen.

ACHTUNG OHNE EINREISEFORMULAR FÜR FRANKREICH UND NEGATIVEM TESTERGEBNIS, BZW. IMPF- ODER GENESENENNACHWEIS WIRD DIE BEFÖRDERUNG VERWEIGERT!